
Dr. Gabriele Hußlein-Stich
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Dr. Gabriele Hußlein-Stich studierte Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und belegte daneben ein ostwissenschaftliches Begleitstudium. Neben ihrer Referendarausbildung am OLG Nürnberg war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Urheberrecht (Prof. Dr. Roth) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) beschäftigt.
Ihre Wahlstation absolvierte Frau Dr. Hußlein-Stich 1987 in einer US-amerikanischen Anwaltskanzlei in Oregon/USA. 1990 wurde sie an der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg auf dem Gebiet der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit (Prof. Dr. Peter Gottwald) promoviert. Seit ihrer Anwaltszulassung im Jahre 1989 ist Frau Dr. Hußlein-Stich in der Kanzlei Dr. Scholz & Weispfenning tätig. Im Jahre 1999 wurde ihr die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen. Der Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegt seit Jahrzehnten auf diesem Rechtsgebiet. Seit dem Jahre 2003 ist Frau Dr. Hußlein-Stich Partnerin der Kanzlei Dr. Scholz & Weispfenning.
- Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Vizepräsidentin und Gründungsmitglied des VdAA – Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V.
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins
- Mitglied im Diskussionsforum Arbeitsrecht e.V.

Rainer Thesen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rainer Thesen trat nach dem Abitur am humanistischen Friedrich Wilhelm Gymnasium in Trier als Soldat auf Zeit in die Bundeswehr ein und absolvierte erfolgreich die Ausbildung zum Reserveoffizier. Danach studierte er Rechts- und Staatswissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität in München. Im Anschluss daran folgte der Referendardienst beim Oberlandesgericht Nürnberg. Parallel dazu war Herr Thesen an der juristischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Nach Ablegung der Großen Juristischen Staatsprüfung trat Herr Thesen in eine Nürnberger Anwaltskanzlei ein. Seither ist er ununterbrochen als Rechtsanwalt in Nürnberg tätig. Im Jahre 2005 wurde ihm die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ zu führen. Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt seit Jahrzehnten auf diesem Rechtsgebiet.
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsverein
- Mitglied des Vereinsbeirats des FCN – 1. FC Nürnberg (2007 – 2014)

Kay Badenhoop
Rechtsanwalt
Mediator
Kay Badenhoop verbrachte seine Schulzeit in Köln und machte dort am staatlichen Apostelgymnasium Abitur. Nach Ableistung seines Grundwehrdienstes bei der Gebirgsdivision in Oberbayern studierte er Rechtswissenschaften in München und Lausanne. Herr Badenhoop war viele Jahre in der Industrie in leitender Position tätig, darunter 10 Jahre als Syndikus und Leiter der Rechtsabteilung eines großen Lebensmittelherstellers in Nürnberg. Seit 1994 ist er vorwiegend als juristischer Berater von Wirtschaftsunternehmen anwaltlich tätig.
- Rechtsanwalt und Mediator
- Mitglied bei dem Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL)

Erich Lehmann
Rechtsanwalt
Diplom-Betriebswirt (FH)
Erich Lehmann studierte Betriebswirtschaft (HWF) in Nürnberg und danach Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Wahlpflichtfach Steuerrecht). 1979 folgte seine Zulassung zur Anwaltschaft. Seither ist Herr Lehmann als Rechtsanwalt insbesondere auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig.
Darüber hinaus bearbeitete er überwiegend Kreditausfall- und Prozessrisiken in leitenden Positionen (Kreditabwicklung und Prophylaxe), u.a. sechs Jahre bei einer regionalen sowie 19 Jahre bei einer überregionalen Bank. Über 10 Jahre schloss er sich der renommierten bankrechtlich spezialisierten Kanzlei Dr. Neuhof – Rechtsanwälte in Nürnberg an. 2012 trat er in die Kanzlei Dr. Scholz & Weispfenning Rechtsanwälte – Partnerschaft ein.
Sein beruflicher Hintergrund ermöglicht praktikable Lösungen für Kreditinstitute, Kreditkunden, Kapitalanleger, Sicherungsgeber, Freiberufler, Vertreter und Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Anteilseigner. Dies vor allem bei hohen finanziellen Risiken. Im Rahmen des von ihm betreuten bankrechtlichen Fachbereichs bietet er Banken besondere Service-Leistungen an.

Erich Wießner
Rechtsanwalt
Erich Wießner wurde 1958 in Offenhausen/Mittelfranken geboren. Nach Abitur in Nürnberg und Ableistung des Grundwehrdienstes studierte er Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen. Während des Referendariats war er zeitweise wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht. Seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahre 1989 ist Herr Wießner als Rechtsanwalt tätig. Zudem ist er seit 1992 Syndikusanwalt eines großen deutschen Dienstleistungsunternehmens mit Sitz in der Metropolregion Nürnberg-Fürth-Erlangen.