Dr. Gabriele Hußlein-Stich

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Dr. Gabriele Hußlein-Stich studierte Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und belegte daneben ein ostwissenschaftliches Begleitstudium. Neben ihrer Referendarausbildung am OLG Nürnberg war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Wirt­schafts­recht, Internationales Privatrecht und Urheberrecht (Prof. Dr. Roth) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) beschäftigt.

Ihre Wahlstation absolvierte Frau Dr. Hußlein-Stich 1987 in einer US-amerikanischen An­walts­kanz­lei in Oregon/USA. 1990 wurde sie an der Juristischen Fakultät der Universität Re­gens­burg auf dem Gebiet der in­ter­na­tio­na­len Han­dels­schieds­ge­richts­bar­keit (Prof. Dr. Peter Gottwald) promoviert. Seit ihrer Anwaltszulassung im Jahre 1989 ist Frau Dr. Hußlein-Stich in der Kanzlei Dr. Scholz & Weispfenning tätig. Im Jahre 1999 wurde ihr die Be­fug­nis ver­lie­hen, die Be­zeich­nung „Fach­an­wäl­tin für Ar­beits­recht“ zu füh­ren. Der Schwer­punkt ih­rer an­walt­li­chen Tä­tig­keit liegt seit Jahr­zehn­ten auf die­sem Rechts­ge­biet. Seit dem Jah­re 2003 ist Frau Dr. Huß­lein-Stich Part­nerin der Kanz­lei Dr. Scholz & Weis­pfen­ning.

  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Vizepräsidentin und Gründungsmitglied des VdAA – Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V.
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins
  • Mitglied im Diskussionsforum Arbeitsrecht e.V.

Rainer Thesen

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Rainer Thesen trat nach dem Abitur am humanistischen Friedrich Wilhelm Gymnasium in Trier als Soldat auf Zeit in die Bundeswehr ein und absolvierte erfolgreich die Ausbildung zum Reserveoffizier. Danach studierte er Rechts- und Staatswissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität in München. Im Anschluss daran folgte der Referendardienst beim Oberlandesgericht Nürnberg. Parallel dazu war Herr Thesen an der juristischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Nach Ablegung der Großen Juristischen Staatsprüfung trat Herr Thesen in eine Nürnberger Anwaltskanzlei ein. Seither ist er ununterbrochen als Rechtsanwalt in Nürnberg tätig. Im Jahre 2005 wurde ihm die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ zu führen. Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt seit Jahrzehnten auf diesem Rechtsgebiet.

  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Mitglied des Vereinsbeirats des FCN – 1. FC Nürnberg (2007 – 2014)

Kay Badenhoop

Rechtsanwalt
Mediator

Kay Badenhoop verbrachte seine Schulzeit in Köln und machte dort am staatlichen Apostelgymnasium Abitur. Nach Ableistung seines Grundwehrdienstes bei der Gebirgsdivision in Oberbayern studierte er Rechtswissenschaften in München und Lausanne. Herr Badenhoop war viele Jahre in der Industrie in leitender Position tätig, darunter 10 Jahre als Syndikus und Leiter der Rechtsabteilung eines großen Lebensmittelherstellers in Nürnberg. Seit 1994 ist er vorwiegend als juristischer Berater von Wirtschaftsunternehmen anwaltlich tätig.

  • Rechtsanwalt und Mediator
  • Mitglied bei dem Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL)

Erich Lehmann

Rechtsanwalt
Diplom-Betriebswirt (FH)

Erich Lehmann studierte Betriebswirtschaft (HWF) in Nürnberg und danach Rechts­wissen­schaf­ten an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Wahl­pflicht­fach Steu­er­recht). 1979 folgte seine Zulassung zur Anwaltschaft. Seither ist Herr Lehmann als Rechtsanwalt insbesondere auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig.

Darüber hinaus bearbeitete er überwiegend Kreditausfall- und Prozessrisiken in leitenden Positionen (Kre­dit­ab­wick­lung und Pro­phy­la­xe), u.a. sechs Jahre bei einer regionalen sowie 19 Jahre bei einer überregionalen Bank. Über 10 Jahre schloss er sich der renommierten bankrechtlich spe­zi­a­li­sier­ten Kanzlei Dr. Neuhof – Rechtsanwälte in Nürnberg an. 2012 trat er in die Kanzlei Dr. Scholz & Weispfenning Rechts­an­wäl­te – Part­ner­schaft ein.

Sein beruflicher Hintergrund ermöglicht praktikable Lösungen für Kreditinstitute, Kreditkunden, Kapitalanleger, Si­che­rungs­ge­ber, Freiberufler, Vertreter und Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Anteilseigner. Dies vor allem bei hohen finanziellen Risiken. Im Rahmen des von ihm betreuten bankrechtlichen Fach­be­reichs bietet er Banken be­son­de­re Service-Leistungen an.

Erich Wießner

Rechtsanwalt

Erich Wießner wurde 1958 in Offen­hau­sen/Mittelfranken geboren. Nach Abitur in Nürnberg und Ableistung des Grund­wehr­diens­tes studierte er Rechts­wissen­schaf­ten an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen. Während des Referendariats war er zeitweise wis­sen­schaft­li­cher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht. Seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahre 1989 ist Herr Wießner als Rechtsanwalt tätig. Zudem ist er seit 1992 Syn­di­kus­an­walt eines großen deutschen Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­mens mit Sitz in der Me­tro­pol­re­gion Nürnberg-Fürth-Erlangen.